Kurz erklärt
AFIR steht für Alternative Fuels Infrastructure Regulation. Die Verordnung (EU) 2023/1804 gilt seit dem 13. April 2024 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
Sie soll öffentliches Laden einfacher, transparenter und besser vergleichbar machen.
| Thema | Was AFIR verändert |
|---|---|
| Ad-hoc-Laden | Laden muss ohne dauerhaften Vertrag möglich sein. |
| Bezahlen | Neue Ladepunkte müssen weitverbreitete elektronische Zahlungsmittel unterstützen. |
| Preise | Preis und Preisbestandteile müssen vor dem Start bekannt sein. |
| Roaming | Preise von Lade-Apps müssen transparent und nichtdiskriminierend sein. |
| Wettbewerb | CPOs dürfen verschiedene Mobilitätsdienstleister nicht ungerechtfertigt über Preise benachteiligen. |
AFIR macht Laden damit nachvollziehbarer. Sie legt aber keinen einheitlichen Ladestrompreis fest und garantiert nicht, dass Laden automatisch günstiger wird.
Ist AFIR ein deutsches Gesetz?
Nein. AFIR ist eine EU-Verordnung und gilt unmittelbar in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten.
Deutschland regelt ergänzend Zuständigkeiten, Kontrollen, Sanktionen und den Umgang mit älteren Ladepunkten. Für Ladepunkte, die vor dem 13. April 2024 in Betrieb gingen, spielen außerdem die damaligen Fassungen der deutschen Ladesäulenverordnung eine Rolle.
Die Bundesnetzagentur erklärt deshalb die Anforderungen an Zahlung und Preisangaben abhängig vom Inbetriebnahmedatum des jeweiligen Ladepunkts.
Laden ohne Vertrag bleibt Pflicht
An öffentlich zugänglichen Ladepunkten muss eine Möglichkeit zum spontanen Laden ohne dauerhafte Vertragsbindung bestehen. AFIR bezeichnet das als Ad-hoc-Laden.
Das bedeutet nicht, dass jeder Ladevorgang ohne irgendeine Zustimmung zu Bedingungen stattfindet. Du darfst aber nicht gezwungen werden, ein längerfristiges Vertragsverhältnis, ein Abo oder eine dauerhafte Registrierung abzuschließen, nur um einmal zu laden.
Eine Lade-App mit Vertrag kann zusätzlich angeboten werden. Sie ersetzt aber nicht automatisch die vorgeschriebene Ad-hoc-Möglichkeit des Betreibers.
Welche Zahlungsmöglichkeiten müssen neue Ladepunkte anbieten?
Für öffentlich zugängliche Ladepunkte, die seit dem 13. April 2024 aufgebaut wurden, gelten folgende Grundregeln:
Ladepunkte ab 50 kW
Der Betreiber muss eine elektronische Zahlung über einen Kartenleser oder eine kontaktlose Bezahlmöglichkeit anbieten. Ein Terminal darf mehrere Ladepunkte an einem Standort bedienen.
Ab dem 1. Januar 2027 gilt diese Anforderung auch für ältere öffentlich zugängliche Ladepunkte ab 50 kW entlang des TEN-T-Straßennetzes und auf bestimmten sicheren Parkflächen.
Ladepunkte unter 50 kW
Hier kann auch ein sicheres internetbasiertes Zahlungsverfahren ausreichen, zum Beispiel eine Website, die über einen QR-Code geöffnet wird.
Der QR-Code allein ist dabei noch kein Zahlungsmittel. Er muss zu einem sicheren und funktionierenden Bezahlvorgang führen.
Welche Preise müssen an der Ladesäule stehen?
AFIR unterscheidet nach der Ladeleistung.
Ab 50 kW
Der Ad-hoc-Preis muss auf dem Preis pro Kilowattstunde beruhen. Zusätzlich darf der Betreiber eine zeitabhängige Belegungsgebühr pro Minute verlangen.
Beide Angaben müssen vor dem Start erkennbar sein:
- Preis pro Kilowattstunde;
- mögliche Belegungs- oder Blockiergebühr pro Minute.
Unter 50 kW
Der Betreiber muss den Ad-hoc-Preis mit allen Bestandteilen klar zugänglich machen. Die Komponenten sollen in dieser Reihenfolge erscheinen:
- Preis pro Kilowattstunde;
- Preis pro Minute;
- Preis pro Ladevorgang;
- weitere anwendbare Preisbestandteile.
Wie zeitabhängige Kosten praktisch aussehen können, erklären wir ausführlicher im Ratgeber zur Blockiergebühr beim E-Auto-Laden.
Was bedeutet AFIR für Lade-Apps und Roaming?
Wer über eine Lade-App oder Ladekarte lädt, schließt den Ladevorgang häufig mit einem Mobilitätsdienstleister ab. Im Markt wird dafür meist MSP oder EMP verwendet.
AFIR verlangt von solchen Anbietern:
- einen angemessenen, transparenten und nichtdiskriminierenden Endpreis;
- den konkreten Preis vor Beginn des Ladevorgangs;
- eine klare Trennung aller berechneten Preisbestandteile;
- die Anzeige eigener Gebühren und zusätzlicher E-Roaming-Kosten.
Eine kostenlos verfügbare App oder öffentliche Website kann zur Preisanzeige ausreichen. Interne Einkaufspreise, Kostenstrukturen oder Margen müssen laut AFIR-Q&A der EU-Kommission nicht veröffentlicht werden.
Ist E-Roaming jetzt kostenlos?
Nein.
AFIR verbietet einen zusätzlichen Aufschlag allein für grenzüberschreitendes E-Roaming. Ein Mobilitätsdienstleister darf also nicht nur deshalb eine besondere Roaming-Gebühr verlangen, weil du in einem anderen EU-Mitgliedstaat lädst.
Das bedeutet nicht, dass der vollständige Ladepreis in jedem Land gleich sein muss. Energiepreise, Steuern, CPO-Tarife und andere Preisbestandteile können sich weiterhin unterscheiden.
Muss jetzt jeder Betreiber Roaming anbieten?
Nein. AFIR verpflichtet einen CPO nicht dazu, sich einer Roaming-Plattform anzuschließen oder mit jedem Mobilitätsdienstleister einen Vertrag abzuschließen.
Wenn ein CPO jedoch Preise für Endnutzer und Mobilitätsdienstleister oder für verschiedene Mobilitätsdienstleister festlegt, darf er dabei nicht ungerechtfertigt diskriminieren. Unterschiede bleiben möglich, wenn sie verhältnismäßig und objektiv begründet sind.
Das soll verhindern, dass unabhängige Ladeanbieter allein durch willkürlich schlechtere Konditionen vom Markt gedrängt werden.
Macht AFIR öffentliches Laden günstiger?
Nicht automatisch.
AFIR kann auf mehreren Wegen für Preisdruck sorgen:
- Preise werden vor dem Laden besser sichtbar;
- Preisbestandteile lassen sich leichter vergleichen;
- Ad-hoc-Zahlung schafft eine Alternative zu Apps und Ladekarten;
- offene Daten können Preisvergleichsdienste verbessern;
- das Diskriminierungsverbot kann unabhängige Anbieter stärken;
- mehr Ladeinfrastruktur kann langfristig mehr Wettbewerb schaffen.
Die Verordnung enthält aber keine feste Preisobergrenze und keine zulässige Maximalmarge. Ob ein Preis „angemessen“ ist, muss im Einzelfall beurteilt werden.
Auch andere Faktoren bleiben wichtig:
- Strom- und Netzkosten;
- Bau und Wartung der Ladeinfrastruktur;
- Miete oder Konzession für den Standort;
- Zahlungs- und Roaming-Kosten;
- Auslastung der Station;
- lokale Konkurrenz.
Das Bundeskartellamt sieht in vielen lokalen Märkten weiterhin Wettbewerbsprobleme. Transparenz ist deshalb eine wichtige Voraussetzung für günstigere Preise, aber noch keine Garantie.
Welche offenen Ladesäulendaten bringt AFIR?
AFIR verpflichtet Betreiber auch dazu, bestimmte statische und dynamische Daten über offene Schnittstellen bereitzustellen.
Dazu gehören unter anderem:
- Standort und Öffnungszeiten;
- Steckertyp und Ladeleistung;
- Betriebszustand;
- aktuelle Verfügbarkeit;
- Ad-hoc-Preis.
Diese Daten können Karten, Navigationssysteme und Preisvergleichsdienste verbessern. Sie ersetzen aber keinen Roaming-Vertrag: Ein offener Datensatz ermöglicht noch nicht, einen Ladevorgang über einen fremden Anbieter zu starten oder abzurechnen.
Was bedeutet das für ChargEV FleX?
ChargEV FleX zeigt vor dem Start den konkreten Tarif für den gewählten Anschluss. Energiepreis, zeitabhängige Kosten, Blockiergebühr und mögliche Betreibergebühren werden getrennt dargestellt, sofern sie für den Tarif gelten.
Damit wird die zentrale AFIR-Idee praktisch: Du sollst vor dem Laden wissen, welche Kosten entstehen können.
ChargEV FleX erhebt aktuell keine eigene Startgebühr. Wenn der Betreiber selbst eine Gebühr pro Ladevorgang verlangt, wird sie als eigener Preisbestandteil angezeigt.
Wie offene Standortdaten, Roamingbeziehungen und in der App verfügbare ChargEV-FleX-Tarife in der Praxis auseinanderfallen, zeigt unsere aktuelle Auswertung zur ChargEV-FleX-Netzabdeckung in Deutschland.
Häufige Fragen
Muss jede alte Ladesäule sofort einen Kartenleser haben?
Nein. Die Anforderungen hängen von Ladeleistung, Standort und Inbetriebnahmedatum ab. Für ältere Schnellladepunkte am TEN-T-Netz wird der 1. Januar 2027 besonders relevant.
Darf ein Betreiber weiterhin eine Blockiergebühr verlangen?
Ja. Zeitabhängige Belegungsgebühren bleiben zulässig, müssen aber vor dem Start klar erkennbar sein.
Müssen Ad-hoc-Preis und App-Preis identisch sein?
Nein. Preisunterschiede sind weiterhin möglich. Die Preise müssen jedoch transparent, nichtdiskriminierend und bei einer Differenzierung objektiv begründbar sein.
Sind Ladepreise jetzt in der gesamten EU gleich?
Nein. AFIR vereinheitlicht Anforderungen an Zugang und Transparenz, nicht den vollständigen Endpreis.
Wird Laden durch AFIR in Zukunft billiger?
Mehr Vergleichbarkeit, offene Daten und bessere Wettbewerbsbedingungen können Preise unter Druck setzen. Eine automatische oder gesetzlich garantierte Preissenkung gibt es aber nicht.
Kurz zusammengefasst
AFIR macht öffentliches Laden in der EU einheitlicher und transparenter:
- spontanes Laden ohne dauerhaften Vertrag;
- weitverbreitete elektronische Zahlungsmittel an neuen Ladepunkten;
- vollständige Preisangaben vor dem Start;
- klare Pflichten für Lade-Apps und Roaming;
- Schutz vor ungerechtfertigter Preisdiskriminierung;
- mehr offene Daten über Ladepunkte und Ad-hoc-Preise.
Der wichtigste Fortschritt ist die Vergleichbarkeit. Ob daraus tatsächlich niedrigere Preise entstehen, hängt davon ab, ob Transparenz, offene Daten und mehr Infrastruktur zu echtem Wettbewerb führen.
Wenn du zunächst die verschiedenen Wege zum spontanen Laden vergleichen möchtest, lies unseren Ratgeber E-Auto laden ohne Ladekarte, Account oder Abo.
